Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) fordert, die geplanten gesetzlichen Regelungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu erweitern. 

Dr. Thomas Appel, Vorsitzender des Arbeitskreises Bildung der CDA Niedersachsen, sowie dessen Mitglieder André Kolley und Klaus Hantelmann: „Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder im Grundschulalter und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insofern ist die Ganztagsbetreuung nicht nur eine bildungspolitische, sondern auch eine sozialpolitische Aufgabe für die Gesellschaft. Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Doch der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt viele Familien vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht gedeckt.“  

Während für die digitale Infrastruktur in den Schulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro vom Bund ein erheblicher Betrag für die Schulen bereitgestellt worden ist, sei die finanzielle Unterstützung der Ganztagsschule nicht mit einer vergleichbar großen Summe ausgestattet worden. Ausgehend von den bereits eingeplanten 2 Milliarden Euro im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurden weitere Mittel von bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Somit konnte die Grundschule seit Anfang des Jahres vom sogenannten beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung profitieren. 

Daraus ergeben sich folgende Forderungen der CDA Niedersachsen: 

1. Der Ausbau der für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Infrastruktur muss unvermindert weitergeführt werden, ganz in der Analogie zum digitalen Ausbau. So werden vielfach beispielsweise zusätzliche Räume benötigt.  

2. Um die Ganztagsbetreuung auch kompetent gewährleisten zu können, wird qualifiziertes Personal benötigt, welches auch adäquat entlohnt werden muss. Diese Bezahlung muss dauerhaft gewährleistet sein. 

Ausgehend von internen Berechnungen sowie auch gemäß den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung und des deutschen Jugendinstituts wäre mit den einmalig zur Verfügung gestellten Finanzmitteln die Finanzierung des Personals nur für ein Jahr gesichert, was ein unhaltbarer Zustand ist. 

3. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind gezielt und nachhaltig zu verwenden. Immerhin ergibt sich für Niedersachsen nach dem Königsteiner Verteilungsschlüssel (Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern) ein Betrag von rund 188 Millionen Euro für die Infrastruktur der Grundschulen, was wir als Schritt in die richtige Richtung begrüßen. Es darf allerdings bei der Mittelverwendung für die Ganztagsbetreuung keine Vermischung mit den Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden geschehen. 

4. Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist gesondert darauf zu achten, dass noch vorhandene Unterschiede der Betreuungssituation in städtischen und ländlichen Räumen beseitigt werden. 

5. Perspektivisch muss zudem eine Ganztagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I, hier die Jahrgänge 5 und 6, vorgesehen werden. 

Die Pandemie hat gezeigt, dass hier ebenfalls Erfordernisse bestehen. Der CDA Kreisverband Wolfenbüttel unterstützt diese Forderungen ausdrücklich und fordert deren Umsetzung.